Wurzelbehandlung Suhl | Kosten | Schmerzen | Dauer | Ablauf | Endodontologie | Endodontie
Infos zur Wurzelbehandlung von Ihrem Spezialisten
Etwa jeder dritte bis vierte Mensch in Deutschland muss sich in seinem Leben früher oder später einer Wurzelbehandlung unterziehen. Eine Wurzelbehandlung oder Wurzelkanalbehandlung ist für viele Menschen eher negativ besetzt, aber in vielen Fällen unumgänglich. Sie wird immer dann durchgeführt, wenn das Zahnmark (Pulpa) im Zahninneren abgestorben ist oder sich aufgrund von eingedrungenen Bakterien entzündet hat. Wenn sich eine Zahnwurzel entzündet, dehnen sich deren Gefäße aus und drücken auf den Zahnnerv. Dadurch entstehen Schmerzen und ein Anschwellen ist möglich. Wird dem nicht sofort beigekommen, stirbt der Zahnnerv ab. Bei Zahnschmerzen sollte grundsätzlich ein Arzt aufgesucht werden, denn die Entzündung kann sich ausbreiten und neben Kiefer und Weichgewebe im schlimmsten Fall auch Herz oder Gehirn befallen. Wer dennoch nicht möchte, dass eine Wurzelbehandlung durchgeführt wird, kann sich alternativ dazu entscheiden, den Zahn entfernen zu lassen. Darüber sollte im Vorfeld jedoch gründlich nachgedacht werden, denn eine Wurzelbehandlung birgt einige Vorteile. Ihr Zahn bleibt erhalten und kann auch nach wie vor zur Zerkleinerung von Nahrung verwendet werden, reagiert jedoch nicht mehr auf Kälte oder Wärme. Außerdem wird kein aufwendiger Zahnersatz auf Sie zukommen und sollten benachbarte Zähne auf eine Brücke angewiesen sein, kann der bereits behandelte Zahn als Stütze dafür dienen. Am Ende entscheiden Sie.
Die häufigste Ursache für die Entzündung des Zahnmarks ist letztendlich die Karies.
Ablauf einer Wurzelbehandlung
Bevor mit dem Eingriff begonnen wird, wird mit Ihnen über die Notwendigkeit und Durchführung des Eingriffs gesprochen. Sie müssen über naheliegende und typische Risiken und Folgen der geplanten Maßnahme in Kenntnis gesetzt werden, um Ihre Einwilligung geben zu können. Entscheiden Sie sich für eine Wurzelkanalbehandlung, wird eine örtliche Betäubung eingeleitet, sofern der Zahnnerv noch nicht abgestorben ist. Diese garantiert, dass Sie während des Eingriffs keine Schmerzen verspüren.
Hat sich deren Wirkung entfaltet wird damit begonnen, den Zahn bis zum Zahnnerv (Pulpa) aufzubohren und diesen anschließend zu entfernen. Mithilfe bestimmter Instrumente und einer Röntgenaufnahme wird dann die Länge des Kanals bestimmt und dieser mit speziellen Bohrern, Feilen und desinfizierenden Spüllösungen gereinigt.
Je nach Ausmaß der Entzündung wird entweder in der gleichen Behandlungssitzung oder in einer darauffolgenden die endgültige Füllung des Kanals vorgenommen. Falls mehrere Behandlungssitzungen notwendig sind, wird der Zahn in der Zwischenzeit mit einer medikamentösen Einlage versorgt. Ist die Behandlung abgeschlossen, wird die korrekte Länge der Wurzelkanalfüllung mit einer Röntgenaufnahme überprüft und der Zahn mit einer Füllung verschlossen.
Nachbehandlung
Da ein Zahn ohne Zahnnerv nicht mehr durchblutet wird, wird er im Laufe der Zeit brüchig. Dieser kann deshalb mit einer Krone versehen werden, um ihn zu stabilisieren. Wenn zu viel Substanz verloren ist, kann außerdem ein Wurzelstift helfen, welche vor der Füllung in einen Wurzelkanal gesetzt wird.
Risiken & Komplikationen bei der Wurzelbehandlung
Wie bei jedem Eingriff können während des Eingriffs Komplikationen auftreten. Die Erfolgsquoten einer Wurzelbehandlung liegen bei etwa 70 bis 90 Prozent. Etwa zwei bis drei Tage lang können Schwellungen und Beschwerden beim Aufbeißen auftreten. Dabei handelt es sich jedoch um eine normale Folge der Behandlung, die von alleine abklingt. Sollten diese über einen längeren Zeitraum auftreten, benachrichtigen Sie uns umgehend.
Seltener können leichtere Unverträglichkeitsreaktionen auftreten wie beispielsweise Hautausschlag, Quaddelbildung oder Juckreiz. In seltenen Fällen ist es möglich, dass Instrumente im Wurzelkanal abbrechen oder der Zahn durchbohrt wird. Ist eine dieser beiden Möglichkeiten eingetreten, müssen weitergehende Behandlungen eingeleitet werden.
Kosten einer Wurzelbehandlung
Nicht in jedem Fall übernimmt die Krankenkasse die Kosten einer Wurzelbehandlung. Gesetzliche Krankenkassen unterstützen Sie nur dann, wenn absehbar ist, dass der betreffende Zahn gerettet werden kann. Dabei wird zunächst die Bedingung gestellt, dass Ihr behandelnder Zahnarzt den Zahn bis zur Spitze behandeln und füllen können muss. Für Backenzähne gelten weitere Einschränkungen, von denen wenigstens eine zutreffen muss:
- Der betroffene Zahn muss sich in einer Backenzahnreihe befinden, die ansonsten gesund ist.
- Eine Freiendsituation kann durch den Erhalt des betroffenen Zahns vermieden werden. Das heißt, dass dieser den letzten Zahn der Reihe darstellt.
- Der Zahn trägt bereits einen Zahnersatz und kann durch die Behandlung erhalten werden.
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt dabei ausschließlich die Kosten für eine Wurzelbehandlung nach Kassentarif. Dies umfasst das Aufbohren, Desinfizieren und Auffüllen der Wurzelkanäle. Gemäß Studienlage liegt die Erfolgswahrscheinlichkeit einer nach Kassenrichtlinien durchgeführten Wurzelbehandlung bei ca. 65 Prozent. Weiterführende Maßnahmen, wie beispielsweise die elektronischen Längenmessungen, die die Erfolgsquote auf bis zu 95 Prozent anheben können, müssen vom Patienten selbst übernommen werden. Private Krankenkassen sind kulanter und übernehmen diese Kosten häufig teilweise oder vollständig.